Regeln Luftfahrzeuge

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Die wichtigsten Regelungen zum Einsatz von und Umgang mit Luftfahrzeugen sind in § 8 der Server Regeln festgelegt. In diesem Artikel finden sich etwas ausführlichere Hinweise, Erklärungen und Tipps für alle, die Luftfahrzeuge einsetzen oder entsprechende Rechte erwerben möchten.

Rechte

Die „Luftfahrzeug-Rechte“ sind erforderlich, wenn man den Piloten- bzw. Ko-Piloten-Sitz in einem Luftfahrzeug sowie die Position des Bordschützen besetzen möchte. Hierbei handelt es sich um die Schützen in einem Kampfhelikopter, die Zugriff auf die primären Waffensysteme haben. Das Bedienen von Geschützen, die z. B. an Türen oder am Heck von Hubschraubern montiert sind, ist möglich, auch wenn ein Spieler keine Rechte zum Führen von Luftfahrzeugen besitzt. Jedoch muss er mindestens 500 Punkte (Rang Gefreiter) gesammelt haben.

Die Luftfahrzeug-Rechte werden über die Aufnahme in eine Whitelist vergeben. Die Entscheidung hierüber liegt bei MBMC. Jedoch gibt es so oder so bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Spieler Luftfahrzeug-Rechte erhält bzw. sich um diese bewerben kann. Zum einen muss jeder Spieler, der Interesse an den Rechten zum Führen von Luftfahrzeugen hat, einige Zeit auf unserem Server gespielt haben. Dabei muss er zeigen, dass er sich unserem Spielstil und unseren Regeln entsprechend verhält und verantwortungsvoll mit Fahrzeugen und Einsatzmitteln umgeht. Zum anderen sind zunächst die Rechte zum Führen von Panzerfahrzeugen zu erwerben (s. Regeln Panzerfahrzeuge). Nach dem Erwerb der Panzerfahrzeug-Rechte muss der Spieler wiederum eine gewisse Zeit auf dem Server aktiv sein, damit wir sehen können, dass er mit den verliehenen Rechten verantwortungsvoll und ordentlich umgeht.

Eine Auswahl von Luftfahrzeugen, mit denen ein Logistikpilot umgehen können muss.

Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass der Spieler in der Lage ist, sich schnell und sicher zu orientieren. Ein problemloser Umgang mit der Karte und den dazugehörigen Markierungen sowie die Fähigkeit, die Karte lesen und entsprechend interpretieren zu können, sind unabdingbar. Nur so können Positionen und sichere Routen schnell gefunden oder Abschätzungen getroffen werden, wo Landungen gefahrlos möglich sind. Da es Helikopter gibt, in denen man das GPS nicht verwenden kann, sollte man auch ohne dessen Hilfe in der Lage sein, einen Kurs zu halten bzw. einer Flugroute zu folgen.
Darüber hinaus müssen Piloten über eine ausreichend zuverlässige Internetleitung und ein stabiles Spiel verfügen, damit es nicht zu Unfällen und Abstürzen und so zu häufigen Verlusten von Helikoptern oder Flugzeugen kommt und ein effektives Arbeiten mit Luftfahrzeugen überhaupt möglich ist.
Erfüllt ein Spieler diese Voraussetzungen, so muss er an einer Einweisung teilnehmen, in der ihm alle Regeln erklärt und das Verhalten im Einsatz erläutert werden. Außerdem beinhaltet diese Einführung einen zu absolvierenden Testflug, bei dem der Spieler zeigen muss, dass er mit dem Fluggerät sicher umgehen kann.

Das Transportieren von Gütern per Außenlast ist ein wichtiger Teil der Aufgaben von Logistik-Piloten.

Möchte man die Luftfahrzeugrechte erwerben, um im Bereich Logistik tätig zu werden, so muss man mit allen Arten von Transporthubschraubern sowie unbewaffneten Flugzeugen (inkl. C-130) sicher starten und landen können und den Transport von Gütern per Außenlast-Flug beherrschen. Man muss genug Flugerfahrung und Routine besitzen, dass man Truppen und Nachschubgüter auch nahe an einem Einsatzgebiet absetzen oder in einer ggf. nicht vollständig sicheren Zone einen EVAC durchführen kann. Das bedeutet, tiefe Anflugmanöver und ein schnelles und sicheres Landen ohne Nutzung der Auto-hover-Funktion sollten gewährleistet werden.

Verschiedene Fluggeräte, deren Umgang ein Kampfpilot sicher beherrschen muss.

Nur sofern der Wunsch besteht, auch Kampfeinsätze zu fliegen, muss der Spieler beweisen, dass er auch mit Kampfhubschraubern und Kampfflugzeugen umgehen kann. Dazu gehören natürlich auch ausreichende Kenntnisse der zur Verfügung stehenden Waffensysteme und Wirkmittel. Zudem sollten Grundlagen im Bereich „air to air“- bzw. „air to ground“-Kommunikation vorhanden sein.

Einsatzvoraussetzungen

Luftfahrzeuge dürfen erst eingesetzt werden, wenn sich ein Infanterietrupp aus mindestens 5 Personen gebildet hat. Hiervon kann abgewichen werden, wenn das Luftfahrzeug ausschließlich Logistik-Aufgaben erfüllt. Es ist also z. B. möglich, sich als kleine Gruppe von Spielern mit einem Hubschrauber in der Nähe des Einsatzgebietes absetzen zu lassen oder darüber mit Fallschirmen abzuspringen. Der Pilot muss den Hubschrauber zurück in die Basis verbringen. Es ist ausdrücklich verboten, mit einem Hubschrauber ins Einsatzgebiet zu fliegen und diesen dort abzustellen.
Führt man Logistik-Flüge im sicheren eigenen Gebiet durch, um z. B. Baumaterialien zu transportieren, so ist dies immer möglich, unabhängig von der Spieleranzahl.
Kampfhubschrauber, die über einen Schützenplatz verfügen, über den man das Hauptgeschütz bzw. wichtige Waffensysteme bedienen kann, sind zu zweit zu bemannen. Auch bei sonstigen bewaffneten Helikoptern ist eine Besetzung mit zwei Personen anzustreben, insbesondere, wenn man diese im Kampfeinsatz nutzen möchte.
Werden Luftfahrzeuge zu Kampfzwecken eingesetzt, so ist auf Seiten der Infanterie, wenn möglich, ein JTAC (Joint Terminal Attack Controller) mitzunehmen, der die Kommunikation mit den Lufteinheiten und deren Zieleinweisung etc. übernimmt. Ist ausnahmsweise kein JTAC mit im Feld, so fallen diese Aufgaben den Mitgliedern des Führungspersonals zu.

Verhalten im Einsatz

Angriff auf markiertes Ziel

Luftfahrzeuge werden als unterstützende Kräfte eingesetzt und unterstehen somit dem Kommando der OPZ bzw. der Führung der Infanterie.
Für alle Aktivitäten gilt der Grundsatz: „So sicher wie möglich, so riskant wie nötig.“ Dies bedeutet z. B., dass ein extremer Tief- bzw. Konturenflug nur dann durchgeführt wird, wenn die Gefahrenlage dies erforderlich macht, da bei solchen Flugmanövern immer ein gewisses Risiko besteht, sich zu verschätzen oder auch durch einen Desync oder Ähnliches mit einem Objekt zu kollidieren etc.
Vor allem in Kampfeinsätzen lassen sich natürlich gewisse Risiken nicht vermeiden. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, diese so gering wie möglich zu halten. Dies gilt besonders für die Wahl der An- und Abflugrichtung. Fliegt man ein Ziel zur Bekämpfung an oder wieder davon weg, sollte man dabei z. B. nicht die Haupt-AO überqueren oder sich in den Wirkungsbereich von Luftabwehrgeschützen begeben, sofern solche aufgeklärt wurden.
Luftfahrzeuge dürfen nicht auf eigene Initiative handeln. Sie sind unterstützende Einheiten und werden daher von der OPZ bzw. der Infanterie angefordert. Ihr Kommunikationspartner am Boden weist ihnen ihre Aufgaben und Ziele zu, legt Wartepositionen und ggf. auch An- und Abflugwinkel sowie die Wahl der Wirkmittel fest. Diese Vorgaben sind grundsätzlich von der Besatzung des Luftfahrzeugs einzuhalten. Erkennt sie jedoch Probleme oder Gefahren, die dem Personal am Boden möglicherweise entgangen sind, so sollten sie diese unverzüglich melden und nötigenfalls eine Änderung des Vorgehens absprechen. Auch wenn Gefahren für die Truppen am Boden erkannt werden, z. B. anrückende Verstärkung, so muss dies mitgeteilt werden. Eine eigenmächtige Bekämpfung von Feindkräften, die zunächst keine Gefahr für die Lufteinheit selbst darstellen, ist untersagt. Solange keine Freigabe durch den JTAC/die OPZ erfolgt ist und ein Ausweichen möglich ist, indem man sich zurückzieht oder z. B. mit einem Helikopter hinter einem Hügel in Deckung geht, sollte ebenfalls von einer Bekämpfung abgesehen werden. Liegen keine aktuellen Aufgaben vor bzw. sind dem Luftgefährt keine Ziele zugewiesen, so hat es sich in Bereitschaft zu begeben. Für Hubschrauber bedeutet dies üblicherweise, dass sie sich auf eine Warteposition ein Stück außerhalb des Einsatzgebietes begeben und dort auf weitere Aufträge warten oder in die Basis zurückkehren. Jets können in großer Höhe in der Nähe der AO kreisen und so ggf. bei der Aufklärung unterstützen oder ebenfalls zur Basis zurückkehren. Auch wenn die Kommunikation zur Infanterie abbricht, ist das Einsatzgebiet zunächst zu verlassen, spätestens, wenn der letzte Auftrag erfüllt wurde, und es sind Wartepositionen einzunehmen. Wenn es keine Möglichkeit der Verständigung gibt, dürfen Lufteinheiten nicht eigenmächtig handeln, ohne ihr Vorgehen mit Kräften am Boden abgestimmt zu haben. Es ist möglich und ratsam, vor Beginn eines Einsatzes mit der OPZ bzw. dem JTAC Absprachen zu treffen, wie sich die Lufteinheiten in bestimmten Situationen verhalten sollen oder wer ihr Ansprechpartner ist, sollte der JTAC/die OPZ nicht erreichbar sein.
Tauchen Feindeinheiten auf, die eine unmittelbare Gefahr für das Luftfahrzeug darstellen, z. B. Kampfhubschrauber oder –flugzeuge, so dürfen diese im Rahmen der Selbstverteidigung bekämpft werden. Verfügt das eigene Gefährt über keine geeigneten Abwehrmittel, so ist der Gefahr so gut wie möglich auszuweichen und Unterstützung bei der Bekämpfung anzufordern, beispielsweise von anderen Lufteinheiten oder der Infanterie.
Selbstverständlich ist aber darauf zu achten, dass man sich mit seinem Luftfahrzeug nicht leichtfertig oder unnötig Gefahrensituationen aussetzt, die dann die Bekämpfung eines Ziels erzwingen. Der Selbstverteidigungsfall darf nicht „provoziert“ werden. Dies bedeutet, dass man sich vor allem bei der Wahl von Wartepositionen, An- und Abflugrouten oder beim Fliegen von Ausweichmanövern bemüht, nicht über noch feindlich besetztes oder unaufgeklärtes Gebiet zu geraten bzw. in die Nähe von feindlichen Stellungen. Außerdem ist es ausdrücklich verboten, Stellungen, Geschütze oder andere Abwehreinrichtungen des Feindes sozusagen prophylaktisch zu bekämpfen, also auf Grund der Möglichkeit, dass sie zur Gefahr werden könnten. Feindliche Stellungen und Anlagen, auf die noch keinerlei Bodentruppen vorrücken bzw. deren Einnahme im laufenden Einsatz (noch) nicht geplant ist, dürfen nicht unter Feuer genommen werden.
Auf unserem Server gibt es kein Markierungsmittel, das automatisch ein Angriffsziel für Lufteinheiten festlegt. Solange dies nicht mit dem JTAC / den Bodentruppen abgesprochen ist bzw. keine entsprechende Aufforderung erfolgt ist, darf nicht auf roten Rauch oder eine Lasermarkierung gewirkt werden. Selbstverständlich dürfen sämtliche Arten von Markierungsmitteln im Rahmen der Zusammenarbeit von Luft- und Bodenkräften verwendet werden, wenn dies abgestimmt ist. Ein entsprechend abwechslungsreicher und sinnvoller Einsatz ist sogar wünschenswert.

Pilot

Der Pilot hat das Kommando über das Luftfahrzeug. Er übernimmt üblicherweise die Kommunikation mit der OPZ / dem JTAC. In Situationen, in denen er besonders gefordert ist, kann er dies vorübergehend an den Schützen oder Ko-Piloten übergeben. Insbesondere der Ko-Pilot kann diese Aufgabe auch ganz übernehmen. Der Pilot nimmt die Befehle entgegen und entscheidet darüber, wie diese umgesetzt werden. Er bestimmt über die Besetzung von Bordwaffen und die Verwendung der an Bord befindlichen Systeme wie Rampen, Türen etc. Der Pilot hat sowohl über die Crew als auch über Passagiere, die sich in seinem Fluggerät befinden, die Befugnis, diesen Anweisungen zu erteilen. Er kann auch festlegen, dass sich nur ausgewählte Personen auf bestimmten Intercom-Channels aufhalten dürfen, oder ausdrücklich Ruhe im Luftfahrzeug verlangen, wenn er sich konzentrieren oder sich mit Besatzungsmitgliedern besprechen muss.
Da der Pilot das Kommando über das Luftfahrzeug hat, entscheidet er im Zweifelsfalle auch über den Einsatz der Bordwaffen, die Aufnahme oder das Halten des Feuers und er bestimmt die Priorität der Ziele. Der Schütze richtet sich nach seinen Anweisungen. Die Wahl der Wirkmittel kann, wenn von der OPZ nichts Bestimmtes vorgegeben wurde, zwischen Pilot und Schütze abgesprochen werden.
Der Pilot ist als Führer des Luftfahrzeuges für dieses und auch für die Sicherheit seiner Crew bzw. der an Bord befindlichen Passagiere verantwortlich. Daher sind keine überhöhten oder unnötigen Risiken einzugehen. Der Pilot sollte vor der Annahme bzw. Durchführung eines Auftrages immer eine kurze Machbarkeitsprüfung und eine damit verbundene Bedrohungsabschätzung durchführen. Kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass beispielsweise eine Landung an einer vom JTAC oder der Führung markierten Landezone nicht oder nur unter einem zu großen Risiko durchführbar ist, kann er die Landung an diesem Punkt verweigern bzw. abbrechen. Jedoch ist er dazu angehalten, einen Alternativvorschlag zu unterbreiten oder eine für ihn erreichbare Position in der Nähe anzufliegen. Bevor ein Totalverlust des Luftfahrzeugs droht, darf er einen Auftrag natürlich abbrechen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Gefahrenquellen auftauchen, er unter Beschuss gerät oder sein Fluggerät beschädigt wird.

Bordschütze

Der Bordschütze untersteht grundsätzlich dem Piloten und handelt nach dessen Anweisungen. Hierzu zählen u. a. die Festlegung von Zielen und Wirkmitteln, Feuerfreigaben, Anweisungen zum Halten des Feuers oder zur Nutzung der Schützenkamera zu Aufklärungszwecken. Natürlich kann der Schütze Vorschläge zur Wahl der Wirkmittel, Priorisierung der Ziele usw. machen bzw. sich mit dem Piloten absprechen. Ist in Gefahrensituationen keine Absprache möglich, so darf der Schütze zur Selbstverteidigung auch eigenmächtig entscheiden und die Bewaffnung einsetzen.
Soll der Schütze ein bestimmtes Ziel bekämpfen und hat z. B. durch Vegetation oder andere Hindernisse Probleme, dieses in Sicht zu bekommen, so sollte in diesem Fall der Pilot den Anweisungen des Schützen folgen, wie er fliegen / die Position ändern muss, damit der Schütze das gewünschte Ziel angreifen kann.
Immer wenn der Helikopter startet oder landet, fungiert der Schütze als Einweiser und unterstützt den Piloten, indem er nach Hindernissen und Objekten in der nahen Umgebung und auf dem Boden Ausschau hält. Sowohl mit Hilfe der Kamera als auch durch einen Blick aus der Cockpit-Scheibe kann er den Piloten in die Luft bzw. auf einen guten Landeplatz navigieren.

Passagiere und Passagiertransport

Befinden sich Passagiere an Bord, haben diese den Anweisungen des Piloten bzw. der Besatzung Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Crew z. B. konzentrieren muss oder sich dem Einsatzgebiet nähert und hierfür Ruhe im Luftfahrzeug verlangt. Allgemein sollte an Bord nicht zu viel belanglose Kommunikation zwischen den Passagieren stattfinden, um die Crew nicht zu stören und damit Anweisungen nicht im Gerede untergehen.
Steigen Truppenteile in das Luftfahrzeug ein, die nicht zur Crew gehören, so dürfen sie Waffen an Türen oder am Heck i. d. R. nur besetzen, wenn der Pilot diese dafür freigegeben hat. Andere Einrichtungen (Rampen, Türen etc.) sind ohne ausdrückliche Anweisung nicht zu verwenden. Auch sollten Passagiere immer auf die Meldung des Piloten warten, dass sie absitzen können bzw. dass der Touchdown erfolgt ist, bevor sie aussteigen. Andererseits sollte von der Führung der Infanterie eine Rückmeldung an den Piloten erfolgen, dass alle das Luftfahrzeug verlassen haben.

Kommunikation

Sofern ein JTAC an dem Einsatz teilnimmt, ist er der Ansprechpartner für alle am Kampfgeschehen beteiligten Lufteinheiten. Für die Logistik können abweichende Regelungen getroffen bzw. Kommunikationspartner bestimmt werden. Verfügt die Infanterie über keinen JTAC, so übernimmt die OPZ bzw. ein Mitglied der Führung der Infanterie die Kommunikation mit den Lufteinheiten.
Die Kommunikation der kämpfenden Lufteinheiten wird grundsätzlich über die Langfunkfrequenz 60 MHz abgewickelt. Auf dieser Frequenz befinden sich die Piloten und der Ansprechpartner am Boden. Ist ein bodengebundenes Luftabwehrfahrzeug in den Einsatz involviert, so kann es sinnvoll sein, dass auch der Kommandant dieses Fahrzeuges mit auf dieser Funkfrequenz ist, um beispielsweise den Luftraum betreffende Aufklärungsdaten zu teilen.
Sind mehrere Luftfahrzeuge im Einsatz, so kann kurzzeitig, z. B. für eine präzise Zieleinweisung und die anschließende Bekämpfung, die Frequenz gewechselt werden, um die 60 für wichtige Mitteilungen freizuhalten und die anderen Funkteilnehmer nicht zu stören. Für solche Fälle bietet es sich an, mit dem JTAC vorher Frequenzen abzustimmen, beispielsweise, dass jeder Pilot einen eigenen Kanal für solche Fälle einstellt, auf den er bei Bedarf wechseln kann.
Ist eine Luftlogistik im Einsatz, so wird die entsprechende Kommunikation über die Langfunkfrequenz 40 MHz geführt. Hier ist meistens nicht der JTAC der Ansprechpartner, Logistik-Anfragen werden von der OPZ weitergegeben und organisiert.
Jedoch ist es trotzdem sinnvoll, wenn der Logistik-Pilot die 60 zumindest mithört, da dort auch wichtige Informationen über Gefahrenquellen mitgeteilt werden und man sich mit den anderen Luftfahrzeugen im Bedarfsfall absprechen kann, damit man sich bei Starts und Landungen nicht in die Quere kommt oder sich in anderen Situationen gegenseitig behindert.
Es hat sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen, wenn alle Piloten und Besatzungsmitglieder außerdem eine gemeinsame Kurzstrecken-Funkfrequenz festlegen. Darüber können sie sich schnell und unkompliziert absprechen, wenn sie sich im Einsatzgebiet befinden oder sich gemeinsam in der Basis aufhalten. Anders als bei der Kommunikation über die 60 werden so weiter weg befindliche Crews nicht gestört. Hat der Logistik-Pilot aktuell keine Aufträge und Kampfpiloten benötigen Hilfe beim Tanken, Reparieren oder Aufmunitionieren ihrer Fluggeräte, so kann so etwas leicht über den Kurzstrecken-Kanal abgesprochen werden.
Startet oder landet man in einer unserer Basen oder überfliegt diese, so ist dies auf der Langfunkfrequenz 50 MHz durchzusagen, damit eigene Einheiten, die sich in der Basis befinden, darüber informiert sind. Die Meldung muss den Rufnamen, den Namen der Basis, die durchgeführte Aktion und ggf. den Typ des Luftfahrzeuges enthalten. Letzteres ist besonders dann wichtig, wenn es sich um ein Gerät handelt, dass auch der Feind verwendet. So könnte eine solche Meldung beispielsweise lauten: „Hier Adler, befinde mich im Landeanflug auf FOB Heidelberg mit Mi-8, Adler Ende.“

Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft

Hat man Luftfahrzeuge verwendet und kehrt aus dem Einsatz zurück, muss man sich um die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft kümmern. Das bedeutet, dass die Vehikel in einen Zustand versetzt werden müssen, dass sie direkt wieder verwendet werden können, ohne eine lange Vorbereitungszeit. Die Fahrzeuge sind vor allem zu reparieren und zu betanken.
Beim Wiederauffüllen der Munition gilt Folgendes: Gegenmaßnahmen, Hauptgeschütz und alle weiteren Pylonen bzw. Waffensysteme, bei denen es keine (sinnvollen) Auswahlmöglichkeiten gibt, müssen komplett befüllt werden. Bei Jets und Kampfhelikoptern gibt es durchaus verschiedene Möglichkeiten, diese sinnvoll auszurüsten. Die Wahl der Bewaffnung hängt normalerweise von der Art des Einsatzes und von der Kombination an eingesetzten Fahrzeugen bzw. Einheiten ab. Auch haben einige Piloten unterschiedliche Vorlieben, z. B. bei Raketentypen. Daher kann in diesen Situationen ggf. auf die vollständige Beladung mit Wirkmitteln verzichtet werden. Haben wir jedoch noch ein weiteres Luftgerät des gleichen Typs, das mit einem Waffenloadout einer bestimmten Ausrichtung beladen ist, so sollte das aufzumunitionierende Fahrzeug mit einer anders ausgerichteten Ausstattung bestückt werden.
Im Zweifelsfall sollte man sich einfach mit anderen Piloten oder den Administratoren absprechen, wie man verfahren soll. Ist kein Ansprechpartner verfügbar, versetzt man das Luftfahrzeug am besten wieder in den oben beschriebenen Zustand (repariert, betankt und Gegenmaßnahmen, Hauptgeschütz etc. aufmunitioniert) bzw. in den, in dem man es vorgefunden hat.
Da es einigen Aufwand bedeuten kann, einen Kampfhubschrauber oder ein Kampfflugzeug mit Munition zu beladen, ist es natürlich möglich, andere Spieler, die sich in der Basis befinden, um Hilfe zu bitten. Meistens findet man Leute, die bereit sind, einen beim Verladen der Munition zu unterstützen. Nachdem das Luftfahrzeug wieder einsatzbereit ist, ist es in die Luftfahrzeuggarage einzulagern, falls vorhanden. Hierzu muss die Rolle „Fahrzeugbesatzung/Mechaniker“ ausgewählt sein.
Da die meisten Fluggeräte im Einsatz einen hohen Munitions- und Treibstoffverbrauch haben, kann es während oder nach dem Einsatz erforderlich sein, diese Ressourcen in der Basis wieder aufzufüllen. Hat man die Einsatzbereitschaft der Fluggeräte wiederhergestellt und sind die Bestände an Munition und Treibstoff anschließend sehr knapp (Depots und LKW), so ist es wünschenswert, wenn sich Leute dazu bereit erklären, nach dem Einsatz oder z. B. im Laufe des darauf folgenden Tages, den Bestand wieder aufzufüllen. Dabei mmuss nicht die komplette Lagerkapazität der Depots gefüllt werden, aber ein gewisser Grundbestand sollte wieder vorhanden sein.